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   BGH, 26.01.1967 - Ia ZB 17/66   

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BGH, 26.01.1967 - Ia ZB 17/66 (https://dejure.org/1967,738)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1967 - Ia ZB 17/66 (https://dejure.org/1967,738)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1967 - Ia ZB 17/66 (https://dejure.org/1967,738)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inhalt der ursprünglichen Beschreibung eines Patents - Inhalt ursprünglicher Patentansprüche - Nachträgliche Aufnahme von Merkmalen eines Patents in einen Anspruch bis zur Bekanntmachung der Anmeldung - Aufnahme von in der Anmeldungszeichnung enthaltenen besonderen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 1465
  • MDR 1967, 467
  • GRUR 1967, 476
  • DB 1967, 681
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.05.1964 - Ia ZR 79/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.01.1967 - Ia ZB 17/66
    Es wird sich dabei aber, wie schon dort ausdrücklich bemerkt, nur um verhältnismäßig einfache Fälle handeln können; und es wird ferner, wie hier der Beschwerdesenat in der von ihm formulierten Rechtsfrage zutreffend hervorgehoben hat, in der Regel zu fordern sein, daß das an sich nur aus der Zeichnung zu entnehmende Merkmal doch irgendwie in dem Inhalt der ursprünglichen Beschreibung einschließlich der ursprünglichen Patentansprüche "eine Stütze findet", sei es, daß das Merkmal in den Ansprüchen oder in der Beschreibung eben doch bereits "in irgend einer Form" erläutert und dargestellt ist (so PA BlPMZ 1955, 255), sei es, daß die Beschreibung wegen der Gestaltung eines bestimmten Teiles ausdrücklich auf die Zeichnung verweist (so im Falle des - nicht veröffentlichten - Urteils des erkennenden Senats Ia ZR 79/63 vom 14. Mai 1964 "Konturenstecker" S. 10), sei es auch nur insofern, als Beschreibung und Ansprüche hinreichend deutlich wenigstens die Aufgabe erkennen lassen, zu deren Lösung das aus der Zeichnung zu entnehmende Merkmal bestimmt und geeignet ist (so anscheinend im Falle PA MittDPatAnw 1956, 108).
  • BGH, 23.10.1984 - X ZR 30/79

    "Walzgut-Kühlbett"; Gegenstand der Anmeldung

    Als Gegenstand der Anmeldung im Sinne von § 26 Abs. 5 Satz 2 PatG 1968 ist nicht alles das anzusehen, was in den Unterlagen enthalten und erwähnt ist, sondern nur dasjenige, was nach § 26 Abs. 1 PatG 1968 erkennbar als ihr "Gegenstand" beansprucht ist (BGH GRUR 1967, 476 - Dampferzeuger; BGHZ 71, 152, 156 = GRUR 1978, 417, 418 - Spannungsvergleichsschaltung; BGHZ 80, 323 ff = GRUR 1981, 812 ff - Etikettiermaschine).

    Nur ausnahmsweise kann ein Merkmal als zum Gegenstand der Anmeldung gehörig betrachtet werden, wenn es - obwohl es nicht mit Worten beschrieben, sondern nur gezeichnet ist - dadurch in dem Inhalt der Beschreibung eine Stütze findet, daß hinreichend deutlich wird, daß es nach deren Gesamtinhalt für die Erfindung von Bedeutung ist, etwa in der Form, daß wenigstens die Aufgabe erkennbar wird, zu deren Lösung das aus der Zeichnung zu entnehmende Merkmal bestimmt und geeignet ist (BGH GRUR 1972, 595 - Schienenschalter I; GRUR 1967, 476, 477 - Dampferzeuger).

  • BGH, 04.02.1982 - X ZR 61/80

    Verteilergehäuse

    Die Aufnahme eines Merkmals, daß der Steckdoseneinsatz gegenüber dem Gehäuseboden schräggestellt ist, in den Patentanspruch verbietet sich, weil dieses Merkmal lediglich in der Patentzeichnung dargestellt ist, aber weder in den Ansprüchen noch in der Beschreibung des Streitpatents eine Stütze findet (BGH GRUR 1967, 476 - Dampferzeuger).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats vermag dabei im Regelfall die Zeichnung, auch wenn darin die "Sprache des Technikers" zum Ausdruck kommt, einen entsprechenden Wortlaut im beschreibenden Teil der Patentschrift nicht zu ersetzen (GRUR 1967, 476 - Dampferzeuger).

  • BGH, 30.05.1967 - Ia ZB 24/65

    Landwirtschaftliches Ladegerät - Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Ähnlich wie sich ein Patentanmelder unter Umständen auf eine von mehreren, ursprünglich gleichgestellten, aber differenziert beschriebenen Lösungen der ursprünglich offenbarten Aufgabe ohne Prioritätsverlust beschränken kann (vgl. u.a. BGHZ 45, 102, 111 [BGH 03.02.1966 - Ia ZB 26/64] = GRUR 1966, 312, 316 - Appetitzügler; BGH GRUR 1966, 319, 321 - Seifenzusatz; BGH GRUR 1967, 241, 244 - Mehrschichtplatte; BGH Betrieb 1967, 681 - Dampferzeuger; BGH Urteil vom 21.2.1967 - Ia ZR 67/64 - Faltenrohre), ist es auch für zulässig zu halten, daß ein Gebrauchsmusteranmelder, der in den ursprünglichen Anmeldeunterlagen eine für zweierlei Verwendungsarten ausgestaltete Vorrichtung offenbart und im Anspruch beansprucht hat, sein Schutzbegehren jedenfalls vor der Eintragung ohne Prioritätsverlust auf eine Ausführungsform richtet, die für eine der beiden Verwendungsarten geeignet ist, sofern diese nachträglich beanspruchte Ausführungsform in den ursprünglichen Unterlagen als eine im Sinne der Erfindung in Betracht kommende mögliche Lösung offenbart ist.

    Der Beschwerdesenat hat mithin nicht, wie die Rechtsbeschwerde meint, verkannt, daß nicht jede Offenbarung eines technischen Merkmals in den ursprünglichen Unterlagen zur nachträglichen Inanspruchnahme ohne Prioritätsverlust genügt, daß der Fachmann vielmehr aus den ursprünglichen Unterlagen auch ersehen muß, daß die damit vorgeschlagene Lösung als eine im Sinne der Erfindung in Betracht kommende Lösung der Aufgabe, was den Begriffen "erfindungsgemäß", "erfindungswesentlich" oder auch "als zum Gegenstand der Erfindung gehörig" (vgl. Zeunert, GRUR 1966, 412 sowie den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß des Senats vom 26. Januar 1967 - Ia ZB 17/66 - Dampferzeuger) entspricht, offenbart ist.

  • BGH, 14.03.1972 - X ZB 20/71

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anforderungen an die

    Zur Frage, inwieweit Merkmale aus der Zeichnung in den Patentanspruch aufgenommen werden können (Bestätigung von BGH GRUR 1967, 476 f - Dampferzeuger).

    Der erkennende Senat hat zwar in dem auch vom Beschwerdesenat zugrunde gelegten Beschluß vom 26. Januar 1967 - Ia ZB 17/66 - Dampferzeuger (GRUR 1967, 476.3. Sp.) ausgesprochen, daß Merkmale, die allein der Zeichnung zu entnehmen sind und im Inhalt der Beschreibung und der Patentansprüche keine Stütze finden, nicht noch nachträglich in einen Anspruch aufgenommen werden können.

  • BGH, 20.12.1977 - X ZB 2/77

    Unzulässige Erweiterung und Teilung des Patentbegehrens

    Dabei ist als Gegenstand der Anmeldung nicht alles das anzusehen, was in den Unterlagen enthalten ist, sondern nur dasjenige, was nach § 26 Abs. 1 PatG als ihr "Gegenstand" offenbart ist (BGH GRUR 1967, 476 - Dampferzeuger).
  • BGH, 12.07.1972 - X ZR 1/69

    Beeinflussung von noch nicht veröffentlichten Patenten durch Aufsätze

    Was insoweit aus den Figuren 3 bis 5 der dortigen Zeichnung entnommen werden könnte, ist unter den Parteien umstritten, kann aber ebenfalls auf sich beruhen, denn Merkmale, die allein der Zeichnung zu entnehmen sind und in dem Inhalt der Beschreibung und der Patentansprüche keine Stütze finden, können in der Regel nicht als offenbart angesehen werden (Senatsurteile vom 26. Januar 1967 - X ZB 17/66 - Dampferzeuger = GRUR 1967, 476 - und vom 14. März 1972 - X ZB 20/71, S. 6 f - Schienenschalter I).
  • BGH, 29.01.1970 - X ZB 2/69
    In ihren weiteren Erörterungen vertritt die Rechtsbeschwerde alsdann die Auffassung, daß ein rechtserheblicher Begründungsmangel in dem aufgezeigten Sinne auch dann angenommen werden müsse, wenn das Bundespatentgericht, wie es im angefochtenen Beschluß geschehen sei, die Versagung eines Patents wegen mangelnder Klarheit und wegen ungenügender Abgrenzung gegenüber dem Stand der Technik ausschließlich mit Erörterungen über den Anspruchswortlaut begründe, ohne dabei die Beschreibung als "den hauptsächlichen Ort der Offenbarung" (so BGH GRUR 1967, 476 - Dampferzeuger -) zu berücksichtigen.
  • BGH, 13.06.1967 - Ia ZR 236/63

    Erteilung eines Patents für ein Selbstschlussventil - Prüfung der Patentfähigkeit

    Dies entspricht den bei der Prüfung der Zulässigkeit von Anspruchsänderungen verwendeten Begriffen "erfindungsgemäß", "erfindungswesentlich" oder auch "als zum Gegenstand der Erfindung gehörig" (BGHZ 45, 102, 110 f [BGH 03.02.1966 - Ia ZB 26/64] unter 5 - Appetitzügler; BGH GRUR 1966, 319 - Seifenzusatz; 1967, 241 - Mehrschichtplatte; BGH Ia ZR 293/63 vom 1. Juli 1965 - Kabelschuh; BGH Ia ZB 17/66 vom 26. Januar 1967 - Dampferzeuger; BGH Ia ZB 24/65 vom 30. Mai 1967 - Landwirtschaftliches Ladegerät; dem entspricht nach der konkreten Fallgestaltung auch die vom Beklagten angeführte Entscheidung BGH I ZR 79/56 vom 12. November 1957 - Gleitschutzkette -, welche die Zulässigkeit einer Beschränkung des Patentanspruchs "auf das in der Patentzeichnung gezeigte Ausführungsbeispiel" betrifft).
  • BPatG, 12.12.2006 - 21 W (pat) 14/05
    So hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Flanschverbindung" (GRUR 1990, 114, 115) unter Hinweis auf seine frühere Rechtsprechung (BGH GRUR 1967, 476 - Dampferzeuger) ausgeführt, es möge zwar sein, dass das in der ursprünglichen Beschreibung nicht expressis verbis enthaltene Merkmal ("wobei Schraubenköpfe mit seitlichem Spiel in der Kalottenvertiefung sitzen") der ursprünglichen Zeichnung zu entnehmen sei, jedoch genüge nach allgemeiner Rechtsauffassung allein die zeichnerische Darstellung nicht, um ein Merkmal als zur Erfindung gehörend anerkennen zu können.
  • BPatG, 16.02.1973 - 6 W (pat) 100/70
    Die Aufnahme eines erst auf Anregung des Prüfers in den Anspruch aufgenommenen Merkmals aus der ursprünglichen Zeichnung, das in der ursprünglichen Beschreibung und in den ursprünglichen Ansprüchen keine Stütze findet (vergleiche BGH 1967-01-26 Ia ZB 17/66 = BlPMZ 1967, 197, Dampferzeuger) begründet keinen Vertrauensschutz.
  • BGH, 16.03.1967 - Ia ZR 41/64

    Anmeldung eines Patents - Nichtigerklärung eines Patents - Vorrichtung zum

  • BPatG, 07.04.2014 - 14 W (pat) 25/09
  • BPatG, 09.06.2005 - 11 W (pat) 34/02
  • BPatG, 06.03.1981 - 10 W (pat) 87/78
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